WELCHER SCHALLPEGELWERT STELLT DIE NACH DEM ARBEITSRECHT MAXIMAL ZULÄSSIGE SCHALLBELASTUNG DAR?
September 19th, 2007 . by adminEin mittlerer Schallpegel von 85dB(A) mit einer Einwirkzeit von 40 Stunden pro Woche stellt die nach dem Arbeitsrecht maximal zulässige wöchentliche Schallbelastung dar.